Sehr geehrte Besucher und Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Unternehmen vorübergehend geschlossen bleibt.
Anfragen, Bestellungen und andere geschäftliche Aktivitäten können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unsere Webdienste bleiben offline.
Wir sind ab dem 14. August wieder für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr MHGS IT Solutions Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen des MHGS Unternehmens und ihrer Vertragspartner (nachfolgend auch "Kunden" genannt) für die Bereiche Software- und, Webentwicklung, DICOM-Leistungen, sowie Beratung und Schulung.

1 Angebote, Vertragsschluss und Preise
1.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
1.2 Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von MHGS und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von MHGS.
1.3 Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Kollidieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen, so gelten nicht das Bürgerliche und Handelsrecht, sondern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Vorschriften.
1.4 Maßgebend sind die von MHGS genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.5 Die Preise verstehen sich ab Sitz von MHGS.
1.6 Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.
2 Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang
2.1 Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus von MHGS verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
2.3 Wird die von MHGS geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung), so ist MHGS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit um mehr als 6 Wochen und Verzug, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.4 Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird auf die Fälle begrenzt, in denen der Kunde in Erwartung der Erfüllung des mit MHGS geschlossenen Vertrages eigene Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist und hieraus für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche der Dritten gegen den Kunden entstanden sind. In jedem Falle gilt jedoch die Haftungsbegrenzung von Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5 Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von MHGS. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem MHGS die Vertragsgegenstände an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben hat, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses; dies gilt auch dann, wenn MHGS auf Wunsch des Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die MHGS nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal haftet MHGS nur für grobes Verschulden ihrer Mitarbeiter.
2.6Teillieferungen sind zulässig.
2.7Der Lizenznehmer hat das Recht, bei Bedarf, wie z.B. bei Datenverlust, eine Programmneuversion anzufordern. Hierfür wird lediglich eine Pauschale von EUR 25,00 zzgl. Versandspesen berechnet.
2.8 Unterlässt der Kunde die Mitteilung einer neuen Anschrift, gelten Erklärungen, Mitteilungen und Programmzustellungen ihm gegenüber jeweils mit der Abgabe zur Post an die letzte bekanntgegebene Adresse. Das Transportrisiko liegt bei dem Kunden. Dies gilt auch für eingetretene Lieferungsverzögerungen, die durch Streiks bedingt sind. MHGS behält sich bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Regressansprüche vor.
3 Gewährleistung
3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung leistet MHGS die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
3.2 MHGS gewährleistet, dass die Software bzw. Dateien auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet sind. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.
3.3 Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch MHGS und ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft und gelingt es MHGS nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software und Rückerstattung des Kaufpreises.
3.4Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
3.5 Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge.
3.6 Bei der Lieferung von nicht eigens für den Kunden erstellten Programmen (Standard-Software) sowie von Datenträgern ist MHGS bei berechtigten und rechtzeitigen Rügen nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung - gegen Rückgabe der beanstandeten Vertragsgegenstände - verpflichtet. Erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Gewährleistung durch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl verlangen.
3.7 Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt MHGS nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist.
3.8 Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standard- und Anpassungs-Software, sowie bei Datenträgern mit Dateien bei Ablieferung der Vertragsgegenstände.
3.9 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den Vertragsgegenständen Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder MHGS empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
3.10 Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden - soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind -, sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter oder vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
4 Haftung
4.1Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet MHGS unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Fünffache des Kaufpreises / Lizenzpreises oder Erstellungspreises sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht MHGS nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
4.2 Im übrigen haftet MHGS unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet MHGS nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
4.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet MHGS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
4.4 Die Haftung für Datenverlust durch MHGS muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung durch MHGS wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet MHGS jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationdiensteanbietern oder durch die Verwendung von nicht von MHGSgeprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.
4.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von MHGS.
4.6Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
5 Urheberschaft an Software
5.1 Vervielfältigungsrechte
5.1.1 Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
5.1.2 Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen.
5.1.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Software unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.
5.1.4Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
5.1.5 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Lieferanten zu beziehen.
5.2 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
5.2.1 Der Kunde darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
5.2.2 Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.
5.2.3 Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder an MHGS eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.
5.3Weitergabe von Software
5.3.1 Der Kunde ist berechtigt, Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.
5.3.2 Mit der Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung.
5.3.3 Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.
5.3.4 Die Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung / Lizensierung von Software oder von Teilen der Software ist ohne vorhergehende schriftliche Einverständniserklärung von MHGS ausgeschlossen.
5.3.5Für die Weitergabe von Software durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers.
5.4 Andere Rechte
5.4.1 Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Vertragsgegenstände bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kunde noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke von Software in Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung der Software entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erstellt werden.
5.4.2 Nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software hat der Kunde das Recht, die Software gegen entsprechende Vertragsgegenstände der neuen Version zu einem von MHGS listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt die Software als ganzes, wie sie vom Kunden erworben wurde. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der jeweiligen alten Programmstände der Software.
5.4.3Ergänzend gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen der Hersteller bzw. Lieferanten von Soft- und Hardware.
6 Installation von Software durch MHGS
6.1 Nimmt MHGS aufgrund gesonderten Auftrags die Installation von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests durchgeführt. Hierzu gehören eine Überprüfung und Vollständigkeitskontrolle der Software und Dokumentation, Durchschnittsbeschaffenheit-Performencetests bei Standard- und Anpassungs-Software sowie Tests des störungsfreien Wiederanlaufs der Programme nach einem Abbruch.
6.2 Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den Kunden fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An- bzw. Abnahmeverweigerung.
6.3 Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann MHGS dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt dies als Billigung der Installation der Software.
7Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort ohne Abzug in bar zu zahlen.
7.2 Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenden Bruttobetrag gewährt.
7.3 Die Entgegennahme von Wechseln, die MHGS grundsätzlich ablehnt, bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und Kosten sind sofort fällig.
7.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn MHGS darüber endgültig verfügen kann. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von MHGS als geleistet.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7.6Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder MHGS einen höheren Schaden nachweist.
7.7 Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.
7.8 Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, die MHGS aber aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die MHGS nicht zu vertreten hat, so ist MHGS berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn bereits Wechsel oder Schecks angenommen wurden. MHGS ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen binnen einer von MHGS gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, ist MHGS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Erforderlichkeit des Setzens einer Nachfrist.
8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des Vertragspreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von MHGS. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
9 Rücknahme
Soweit MHGS Vertragsgegenstände zurücknimmt, deren Rückgabe MHGS nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift nur für einwandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von 75 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
10 Softwarepflege
Programmerweiterungen erfolgen nach Bedarf zu individuellen Konditionen. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf die kostenfreie Überlassung von Updates, sofern diese nicht der reinen Fehlerbeseitigung dienen (Bugfixes). Eine Änderung der Programme im organisatorischen Aufbau und im Programmablauf liegt im Ermessen von MHGS. Ansprüche auf Bugfixes erlöschen 3 Monate nach Einstellung des Vertriebes der erworbenen Software.
11 Vertragsstrafe
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 (in Worten: zehntausend) für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur sofortigen Zahlung an MHGS fällig.
12Schlussbestimmungen
12.1 Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von MHGS.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von MHGS für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten. MHGS ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von MHGS personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.
12.4 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.5 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12.6Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

Hagenau, 23. Juni 2004

20 years
Produkt des Monats
PowerDicom
PowerDicom
Zufälliges Produkt
Licentaury
Licentaury
Neuestes Update
PowerDicom
PowerDicom
Neues Update
Zoomy
Zoomy
Neues Update
ContentWays SE
ContentWays SE
© MHGSMHGS: https://www.MHGSoft.de Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Sitemap